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Organe

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung der Gewoba eG Babelsberg bezeichneten Angelegenheiten, wie z. B. über

  • Änderungen der Satzung,

  • die Feststellung des Jahresabschlusses,

  • die Verwendung des Bilanzgewinns,

  • die Deckung des Bilanzverlustes und

  • die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.

 

Aufsichtsrat

Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er besteht laut Satzung aus mindestens 3 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.

Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2024 hat 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt:

  • Sven Gruse

  • Roman Hartwig

  • Manuela Kernchen

  • Stefanie Schlüter

  • Dejan Schulz

 

Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und unter Beachtung der durch Gesetz und Satzung festgelegten Beschränkungen.

Mitglieder des Vorstandes sind:

  • Kathleen Zeißler (Vorsitzende)

  • Martin Liedtke (stellvertretender Vorsitzender)

  • Götz Peter

  • Sven Steinhaus