Organe
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung der Gewoba eG Babelsberg bezeichneten Angelegenheiten, wie z. B. über
- Änderungen der Satzung,
- die Feststellung des Jahresabschlusses,
- die Verwendung des Bilanzgewinns,
- die Deckung des Bilanzverlustes und
- die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.
Aufsichtsrat
Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er besteht laut Satzung aus mindestens 3 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2021 hat 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt:
- Manuela Kernchen
- Alexander Lindt
- Stefanie Schlüter
- Dejan Schulz
- Christian Soyke
Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und unter Beachtung der durch Gesetz und Satzung festgelegten Beschränkungen.
Mitglieder des Vorstandes sind:
- Kathleen Zeißler (Vorsitzende)
- Martin Liedtke (stellvertretender Vorsitzender)
- Götz Peter
- Sven Steinhaus