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Organe

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung der Gewoba eG Babelsberg bezeichneten Angelegenheiten, wie z. B. über
  • Änderungen der Satzung,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Verwendung des Bilanzgewinns,
  • die Deckung des Bilanzverlustes und
  • die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.
 
Aufsichtsrat
Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er besteht laut Satzung aus mindestens 3 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2021 hat 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt:
  • Manuela Kernchen
  • Alexander Lindt
  • Stefanie Schlüter
  • Dejan Schulz
  • Christian Soyke
 
Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und unter Beachtung der durch Gesetz und Satzung festgelegten Beschränkungen.
Mitglieder des Vorstandes sind:
  • Kathleen Zeißler (Vorsitzende)
  • Martin Liedtke (stellvertretender Vorsitzender)
  • Götz Peter
  • Sven Steinhaus